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- Grundqualifikation - Güterkraftverkehr - LKW
- Beschleunigte Grundqualifikation

Die Regelungen zur Erlangung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation unterliegen alle Fahrer, die eine Fahrerlaubnis:

- nach dem 09. September 2008 erlangt haben und für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen

- nach dem 09. September 2009 erlangt haben und für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen.

Für Firmenkunden – Wir passen uns Ihrem Berufsalltag an! 
Die Modultermine bieten wir fortlaufend samstags oder innerhalb von Modulwochenkursen an. Gerne können wir auch zusätzliche Gruppentermine und Inhouse - Schulungen arrangieren. Gemeinsam finden wir eine individuelle Lösung, die für Sie und Ihre Fahrerhinnen am besten passt.

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