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Fahrschule Sieber GmbH

Führerscheinklassen

 

PKW - Klasse: B / BF17 / B96/BE

 

Beschreibung

Klasse B

 

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A1 und A2 – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3.500 Kg und zur Beförderung mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen, außer Fahrersitz.

 

Voraussetzung 

 

ab 18 Jahren

Biometrisches Passbild

Sehtest

Kurs erste Hilfe

 

BF-17

ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Seit einigen Jahren ist in Deutschland das begleitete Fahren ab 17 Jahren möglich. Das bedeutet, dass die Fahrausbildung bereits sechs Monate vor dem 17. Geburtstag beginnen kann. Die späteren Begleitperson(en) gilt es vorab zu bestimmen. Voraussetzungen sind:

  • Mindestalter 30 Jahre

  • mindestens fünf Jahre Führerscheinbesitz

  • maximal ein Punkt in Flensburg

B-197

Aufhebung des Automatik Eintrags  (Schlüsselzahl 78 im Führerschein)

 

Seit 01.04.2021 könnt ihr die Fahrerlaubnisprüfung B oder B17 auch auf Automatikfahrzeugen absolvieren, ohne dass ihr später Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl habt. Automatik oder Schaltgetriebe, beides ist dann möglich.

Bei der Antragstellung gebt ihr an, dass es eine Automatikausbildung bzw. eine Automatikprüfung sein soll. Ihr bekommt dann eine Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen, was wie bisher bedeutet, dass nur Automatikfahrzeuge gefahren werden dürfen.

Neu ist jetzt die Fahrerschulung B197. Es sind 10 Fahrstunden und eine 15 minütige "Prüfungsfahrt" mit eurem Fahrlehrer fällig, die gerne auch in die laufende Fahrausbildung eingebettet sein können. Final bekommt ihr dann eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197 zur Vorlage in der Fahrerlaubnisbehörde. Es wird eine weitere Schlüsselzahl (197) eingetragen. Jetzt dürft ihr auch wieder ganz regulär Schalgetriebe fahren. Laut BMVI werden ca. 50% diese Regelung nutzen, "stressreduziert" durch die Fahrprüfung.

ACHTUNG

  • Fahrerschulung, keine neue Fahrerlaubnis

  • 10 Übungsstunden auf Schaltgetriebe

  • kann während oder nach der FE Ausbildung absolviert werden

  • nur eine 15 minütige "Prüfung" mit eurem Fahrlehrer

  • Keine praktische Fahrprüfung mit TÜV Prüfern

  • evtl. Einschränkungen bei weiterführenden Fahrerlaubnisklassen

 

B-96

Bei B96 handelt es sich genau genommen um keine eigene Führerscheinklasse. Sie zählt zur Klasse B dazu, erfordert jedoch eine zusätzliche Prüfung. Wurde diese absolviert, darf ein Anhänger mit höherem Gewicht gezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass der Anhänger zwar mehr als 750 Kilogramm wiegen darf, die Gesamtmasse mit dem Auto zusammen aber 4.250 Kilogramm nicht übersteigen darf.

 

Klasse BE

All denjenigen, die noch mehr bewegen wollen, bietet die Führerscheinklasse BE Abhilfe. Zusätzlich zu einem Zugfahrzeug der Klasse B darf damit ein Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen gezogen werden. Ein klassisches Beispiel hierfür wäre ein großer Wohnwagen.

Unsere Werte

  • Freundlichkeit

  • Verantwortung

  • Vergnügen

  • Respekt

  • Fleiß

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